Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Kundinnen und Kunden erklären sich mit folgenden Punkten einverstanden:
1. Allgemein
Die Ponystunden/Ponytage finden bei jeder Witterung statt. Bei extremen Wetterverhältnissen, wie Gewitter oder Sturm kann das Programm durch ponyerlebnis.ch angepasst werden, immer natürlich im Zusammenhang mit den Ponys.
2. An- / Abmeldungsregelung
Die Anmeldung für Ponystunden ist verbindlich. Das angemeldete Kind verfügt während des ganzen Semesters über einen Platz in einer fixen Kindergruppe. Die Daten werden vor dem Semesterbeginn bekannt gegeben. Die Ponystunden werdenquartalsweise in Rechnung gestellt und werden im Voraus bezahlt. Bei Abmeldungen kann kein Anspruch auf Rückerstattung erhoben werden. Bei Abmeldung aus krankheitsbedingten Gründen bemühen wir uns jedoch, nach Möglichkeit eine Ersatzponystunde anbieten zu können (ohne Gewähr).
Die Anmeldung zu einem Ponytag gilt nach erfolgter Bestätigung als verbindlich. Bei einer Abmeldung können Kosten erlassen werden:
- bis eine Woche vorher: 100%
- bis 24 Stunden vorher: 50%
- weniger als 24 Stunden: der Ponytag muss vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.
Bei einer Absage seitens ponyerlebnis.ch werden sämtliche, bereits bezahlte Kosten rückerstattet oder aber ein Ersatztermin vereinbart.
3. Ausrüstung/ Sicherheit
Für alle Ponyerlebnisse besteht eine Helmpflicht. Aus versicherungstechnischen Gründen empfehlen wir das Tragen von Reithelmen. Eine kleine Anzahl Reithelme stehen zum kostenlosen Ausleih zur Verfügung. Das Tragen von Velohelmen empfiehlt sich nur, wenn für kleine Kinder noch keine geeigneten Reithelme erhältlich sind.
Ebenfalls zwingend sind gute und geschlossene Schuhe (auch im Sommer!), z.B Wanderschuhe. Diese sollen einen möglichst guten Schutz bieten, falls die Kinderfüsse in einem dummen Moment einmal unter die Hufe der Ponys geraten. Da wir ohne Steigbügel reiten, sind Absätze sekundär.
Ansonsten empfiehlt sich dem Wetter angepasste, bequeme Kleidung. Da wir uns mit den Ponys in die Natur begeben, macht während der risikoreichen Jahreszeit ein einsprühen mit Zeckenschutzmittel Sinn.
4. Versicherung
Ponyerlebnis.ch verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Unfallversicherung liegt in der Verantwortung der Eltern. Im Falle eines Personenunfalls werden sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz abgelehnt.
Bitte beachten sie dazu: Pferde, also auch Ponys, sind Fluchttiere. Auch wenn diese gut ausgebildet und absolut geeignet in der Arbeit mit Kindern sind, können die Tiere ihrem Instinkt gemäss reagieren. Deshalb ist das Verhalten unserer Ponys auch bei Einhalten aller Sorgfaltspflicht nicht zu 100% vorhersehbar. Somit können auch Unfälle nicht zu 100% ausgeschlossen werden.
5. Gewichtslimite
Für die einen unserer Ponys besteht eine Gewichstlimite von 30 kg. Falls sich ihr Kind im Bereich dieses Gewichts befindet, teilen sie uns dies bitte vor einer Anmeldung mit. Diese Information ist für unsere Gruppeneinteilung wichtig.
6. Besuche bei ponyerlebnis.ch
Ausserhalb von Ponyanlässen ist das Betreten des Stallgebäudes und der umzäunten Bereiche aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet. Für Besuche auf dem Hof bitten wir höflich um eine vorgängige, telefonische Kontaktaufnahme. Herzlichen Dank fürs Verständnis!
Wagen, 2024